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Informationen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung bei Videoüberwachung der Edelmetall-Sicherheit

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und ggf. seines Vertreters:

Heraeus Precious Metals GmbH & Co. KG
Heraeusstraße 12-14
63450 Hanau
Deutschland
Tel.: +49 6181 35-0

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
datenschutzbeauftrager@heraeus.com

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:

  • Wahrnehmung des Hausrechts (Beobachtung nicht-öffentlicher Bereiche innerhalb der Werksgrenzen) zur Abwehr von Gefahren und Abschreckung / Dokumentation von Rechtsverletzungen und Beweissicherung und Verfolgung rechtlicher Ansprüche
  • Schutz vor unberechtigtem Zutritt von Personen in den Werksbereich und Edelmetallsicherheitsbereich sowie Abschreckung / Dokumentation von Rechtsverletzungen und Beweissicherung und Verfolgung rechtlicher Ansprüche
  • Schutz und Sicherung von Leib und Leben in besonderen Gefahrensituationen
  • Zur Recherche und Aufklärung bei dokumentierten Anhaltspunkten des Verdachts auf Straftaten, sicherheitsrelevanten Vorfällen und konkreten Verdachtsfällen im Geschäftsbetrieb des Edelmetall- Sicherheitsbereiches.
  • Schutz und Sicherung von edelmetallhaltigem Material
  • Präventive Abschreckung von Eigentums- und Vermögensdelikten an edelmetallhaltigem Material durch Arbeitnehmer oder durch betriebsfremde Dritte
  • Recherche & Aufklärung bei Verdacht von Edelmetallverlusten aufgrund konkreter und dokumentierter Anhaltspunkte

Die Datenverarbeitung Videoüberwachung Edelmetallsicherheit erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs.1 lit f) DS-GVO.

Berechtigte Interessen, die verfolgt werden:

Heraeus Precious Metals GmbH & Co. KG hat ein berechtigtes Interesse daran, ihr Eigentum, das Eigentum anderer Heraeus Gesellschaften oder das Eigentum ihrer Kunden an Edelmetallen oder edelmetallhaltigen Gegenständen gegen Verlust durch Wegnahme oder sonstige Handlungen zu schützen.

Speicherdauer oder Kriterien für die Festlegung der Dauer:

Maximal 90 Tage sofern die Videoaufnahmen nicht zur Aufklärung von Straftaten, Rechtsverstößen oder Unfällen länger benötigt werden
Die Speicherdauer wird anhand der Dauer der Fertigungsaufträge festgelegt. Die Prüfung und Genehmigung der Videoüberwachung und damit einhergehenden Speicherdauer von Videobildern erfolgt durch den Datenschutzbeauftragten und Betriebsrat.

Empfänger oder Kategorien von Empfänger der Daten (sofern Datenübermittlung stattfindet):

Eine Datenübermittlung von Videobildern an die Staatsanwaltschaft oder Polizei erfolgt im Rahmen der Zweckbindung zur Aufklärung von Straftaten, Rechtsverstößen oder Unfällen.

Hinweise auf die Rechte der Betroffenen

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).
Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen.

Zuletzt aktualisiert: März 2025
Version: 1.0